Ab den 50er Jahren war genug Strom in Deutschland verfügbar. Da man die Kraftwerke nicht beliebig an- und ausschalten konnte, herrschte in der Nacht sogar ein Überangebot. Daher erschien es sinnvoll, die nachts erzeugte Energie in Form von Wärme zu speichern. Folglich wurden viele Nachtspeicheröfen aufgestellt. Sie versprachen günstige Wärme ohne die lästigen Nebeneffekte der damals auch noch verbreiteten Holz- bzw. Kohleöfen.
Leider war zu diesen Zeiten die Verwendung von Asbest zu Brandschutz- und Isolationszwecken weit verbreitet. Die Fasern wurden in den neuen Nachtwärmespeichern viel verbaut. Man findet sie
In der Kernträgerisolation
in Flanschdichtungen
im Schaltraum
in Widerständen
in Dämmplatten und -matten
in der Elektronik
So wurden von den 1960er Jahren bis teilweise in die 1980er Jahre asbesthaltige Nachtspeicheröfen in den Wohnungen aufgestellt. Im Laufe der Zeit verzichteten immer mehr Hersteller auf die Verwendung von Asbest. Allerdings lässt sich kein pauschal gültiges Datum nennen, ab dem keine asbesthaltigen Nachtspeicheröfen mehr produziert wurden. Ein endgültiges Verbot erfolgte erst 1993. Wenn sie wissen wollen, ob ihr Nachtspeicherofen Asbest enthält, können sie anhand der Liste der Hersteller ihren Gerätetyp überprüfen.
Viele Nachtspeicheröfen stehen auch heute noch in Wohnungen. Oftmals sind es sogar die einzigen Heizelemente, wenn in Altbauten kein Platz für eine andere Heizugsart ist.
Geht eine Gefahr von diesen alten Geräten aus?
Eine Gefährdung der Wohnungsnutzer geht dann von einer Nachtspeicherheizung aus, wenn sie Asbestfasern freisetzt. Daher hat das Umweltbundesamt eine umfangreiche Testreihe zu dieser Fragestellung durchgeführt. Das Fazit war, dass bei nicht beschädigten Geräten und ordnungsgemäßen Gebrauch die Gefahr einer Faserfreisetzung sehr gering ist.
Kritisch wird es, wenn die Heizungen geöffnet oder beschädigt werden. Dann können entweder akut Fasern freigesetzt werden. Oder der Schutz gegen Faserfreisetzung ist nicht mehr gegeben.
Sollte man einen alten Nachtspeicherofen austauschen?
Es besteht keine Pflicht, zur Entfernung alter Nachtspeicheröfen. Wir raten aber grundsätzlich dazu, die Geräte auszutauschen. Neben der Gefahr durch Asbestfreisetzung sind diese Geräte auch nicht mehr wirtschaftlich. Es gibt bessere Alternativen. Der Ausbau und die Entsorgung muss eine Fachfirma durchführen.
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